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Pfarrbrief October 2025

Wahl zum Kirchenvorstand In unserem Bistum finden am 8./9. November die nächsten Kirchenvorstandswahlen statt. Gewählt wird diesmal nach dem neuen Kirchlichen Vermögensverwaltungsgesetz NRW der gesamte Vorstand (8 Mitglieder). Das Gremium ist die rechtliche Vertretung der Kirchengemeinde als Körperschaft Öffentlichen Rechts. Ihm obliegen in diesem Zusammenhang die Vermögensverwaltung und die Verwaltung des Personals und der Liegenschaften

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