Stand: 12. September 2026
Ein Gespräch zur möglichen Umwandlung von St. Gertrud in eine Personalpfarrei ist vorgesehen. Die Teilnahme von Vertretern des Synodalforums wurde abgelehnt; auf die Mitteilung eines Gesprächstermins wird noch gewartet. Außerdem liegt dem Bischof bereits eine kirchenrechtliche Stellungnahme vor.
In einer Mitteilung des Bischofshauses vom 21. August wurden wir darüber informiert, dass im Zusammenhang mit der Prüfung der Errichtung einer Personalpfarrei beziehungsweise der Umwandlung der Pfarrei St. Gertrud in eine Personalpfarrei ein Gespräch der drei Priester im Pastoralen Raum Herzogenrath – Pfarrer Intrau, Pfarrer Schlösser und Pfarrer Dr. Rodheudt – stattfinden soll. An diesem Gespräch werden außerdem der Regionalvikar Dr. Rokitta sowie Dr. Arnd Küppers, Strategiemanager des Bistums und enger Mitarbeiter des Bischofs, teilnehmen.
Das Synodalforum hat daraufhin am 28. August angefragt, ob nicht wenigstens zwei Vertreter der Antragsteller, also der Laiengruppe, die die Eingabe – ohne Beteiligung von Pfarrer Rodheudt – auf den Weg gebracht hat, als Gäste bzw. Beobachter an diesem Gespräch teilnehmen könnten. Diese Anfrage wurde jedoch dann via Mail vom 31. August mit der Bemerkung abgelehnt, weil „es sich bei dem bevorstehenden Gespräch um einen Austausch der Priester handelt, an dem sonst keiner teilnehmen kann“.
Verständlich ist diese Antwort durchaus, weil sicherlich die drei Priester des Pastoralen Raumes zunächst einmal unter sich die Köpfe zusammenstecken dürfen und sollen. Daß jedoch der Ausschluß der antragstellenden Gemeindevertreter erst auf Nachfrage erläutert wurde, stimmt in Zeiten der vielbeschworenen Synodalität und Partizipation ein wenig verwunderlich. Hinzu kommt, daß die Eingabe der Laien ja ein personenunabhängiges Konzept einer Personalpfarrei beantragt hatten, das über die jetzige personelle Besetzung mit Priestern hinausreichen soll.
Nun warten wir auf die Mitteilung eines entsprechenden Gesprächstermins.
Zwischenzeitlich wurde auch bekannt, dass dem Bischof bereits eine kirchenrechtliche Stellungnahme zu der Frage vorliegt, ob und unter welchen Voraussetzungen die Pfarrei St. Gertrud als bisherige Territorialpfarrei in eine Personalpfarrei umgewandelt werden könnte. Einerseits zeigt dies die ernsthafte Behandlung unseres Anliegens im Bischofhaus, andererseits erscheint eine solche Stellungnahme ein wenig verfrüht, weil – wie oben ausgeführt – die Antragsteller ja noch überhaupt nicht zu den Inhalten gehört worden sind, die sie zu der Bitte um Umwandlung in einer Personalpfarrei geführt haben. Insofern hoffen wir, daß die Stellungnahme noch genügend Spielraum für die notwendigen Begründungen der Antragsteller läßt.
Wir werden Sie über den weiteren Fortgang informieren, sobald neue und verlässliche Informationen vorliegen.
Beten wir darum, dass alle weiteren Schritte von Offenheit, Wahrhaftigkeit und dem gemeinsamen Bemühen um eine gute Zukunft von St. Gertrud als geistlichem Zentrum getragen sein mögen.