Wichtige Hinweise zu den Wahlen des Kirchenvorstands von St. Gertrud und des Rates des Pastoralen Raumes Herzogenrath
Am 8. und 9. November werden im Bistum Aachen die Kirchenvorstände neu gewählt und die Räte der Pastoralen Räume erstmalig durch Wahl konstituiert.
Wir bitten dabei Folgendes zu beachten:
Kirchenvorstandswahl
Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder ab 16 Jahren, die auf dem Territorium der Kirchengemeinde wohnen.
Zusätzlich können auswärtige Gemeindemitglieder an der Wahl teilnehmen, die das Wahlrecht bis Anfang Juni 2025 beantragt haben.
Bis zum 3. Oktober besteht die Möglichkeit, die eigenen personenbezogenen Daten im Pfarrbüro zu den Öffnungszeiten einzusehen und damit sicherzugehen, dass man in der Wählerliste verzeichnet ist. Bis zu dieser Frist besteht auch ein Einspruchsrecht.
In den Aushängen der Kirche und auf der Homepage der Pfarrei findet sich die Vorschlagsliste mit den Kandidaten für die Kirchenvorstandswahl. Bis zum 10. Oktober können diesbezüglich Ergänzungsvorschläge beim Wahlvorstand eingereicht werden.
Wahl des Rates des Pastoralen Raumes
Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder ab 14 Jahren, die auf dem Territorium der Kirchengemeinde wohnen.
Auswärtige Gemeindemitglieder, die bereits per Antrag das Wahlrecht zum Kirchenvorstand erworben haben, sind auch zur Wahl des Pastoralrates zugelassen.
Alle auswärtigen Gemeindemitglieder, die im Frühjahr kein Wahlrecht zum Kirchenvorstand erworben haben, können dennoch den Pastoralrat wählen. Sie müssen lediglich am Wahltag erklären, dass sie nicht nochmals in ihrer Wohnsitzgemeinde wählen.
Bei den Aushängen der Kirchen und auf der Homepage der Pfarrei findet sich die Vorschlagsliste mit den Kandidaten für die Wahl des Pastoralrates. Darunter befinden sich auch die Vertreter von St. Gertrud, die unsere Interessen im Pastoralen Raum vertreten. Es können diesbezüglich Ergänzungsvorschläge beim Wahlvorstand eingereicht werden.
Ausführliche Informationen finden Sie hier…
Es können bis zu 8 Kandidaten gewählt werden.
Anträge auf Briefwahl können für beide Wahlen bis zum 31. Oktober beim Wahlvorstand gestellt werden. Formblätter für diesen Antrag finden sich auf der Homepage der Pfarrei oder können im Pfarrbüro abgeholt werden.
Rückläufe unter pfarrer@st-gertrud.info
Formular_Wahl_HZ Antrag Briefwahlschein – St Gertrud