Zukunft von St. Gertrud

Im Rahmen der Bischöflichen Visitation im Frühjahr konnten wir unserem Bischof das Profil unserer Gemeinde zeigen, die sich im Laufe der Zeit von der Territorialpfarrei zum überregional besuchten Geistlichen Zentrum entwickelt hat.

Diese Entwicklung verlangt aus unserer Sicht eine stabile Rechtsgrundlage zur Einordnung in die neuen Pastoralstrukturen des Bistums und damit zur Zukunftssicherung der Gemeinde. Deshalb wurde von einer Laieninitiative der Gemeinde, dem Synodalforum St. Gertrud, der Antrag an den Bischof gestellt, St. Gertrud zu einer „Personalpfarrei“ zu erheben. Diese im Kirchenrecht vorgesehene Konstruktion richtet das Leben der Pfarrei nicht am Territorium, sondern an den Personen aus, die sie bilden und die ebenfalls nicht zwangsweise auf dem Territorium einer Ortsgemeinde leben. Das Modell der „Personalpfarrei“ wird daher präziser als bislang dem Umstand gerecht, daß St. Gertrud nicht in erster Linie durch das Territorium der Ortspfarrei oder des Pastoralen Raumes, sondern durch die geistliche Ausrichtung definiert ist, die ortsübergreifend in Liturgie, Katechese und geistlicher Vernetzung ein Zentrum für Neuevangelisierung bildet.

Hier finden Sie alle wichtigen Infos zur weiteren Entwicklung der Gemeinde und zu den Reaktionen des Bistumes im Hinblick auf unseren Antrag zur Umwandlung von St. Gertrud in eine Personalpfarrei.

Das offizielle Visitationsprotokoll hält dazu fest, daß der Bischof die Entwicklung von St. Gertrud von einer territorialen Pfarrei zu einem überregionalen Geistlichen Zentrum, das Menschen aufsuchen, nicht weil sie am Ort wohnen, sondern weil sie bewußt dazugehören wollen, positiv bewertet. Der Text referiert die Worte des Bischofs bei seinem Besuch bei uns am 17. Mai wie folgt: „[…] heute sei ein bewusstes Dazugehören-Wollen und eine innere Zustimmung zum Glauben an Jesus Christus nötig. Dies werde in St. Gertrud erlebbar und ermöglicht. Daher sei St. Gertrud für die Zukunft gut aufgestellt: „Sie brauchen vor der Zukunft keine Angst zu haben.“ Er nehme den Ansatz in St. Gertrud wahr, durch Liturgie und Katechese Gott im eigenen Leben zu finden. Damit folge das Geistliche Zentrum nicht einer bloßen Mode, sondern reagiere auf einen Hunger nach Glauben. […] Abschließend bemerkt er, St. Gertrud könne nicht ein Modell für das ganze Bistum sein, aber St. Gertrud könne über den Pastoralen Raum hinaus Bedeutung haben“.

Nach dieser positiven Würdigung steht nun die Frage im Raum, wie diese vom Bischof herausgehobene Bedeutung von St. Gertrud institutionell gefestigt werden kann. Das „Synodalforum St. Gertrud“ als ein Bündnis engagierter Laien aus dem Kirchenvorstand und dem ehemaligen Apostolatsforum St. Gertrud hat deswegen den Bischof gebeten, die Frage zu prüfen, ob St. Gertrud zu einer sogenannten „Personalpfarrei“ erhoben werden könnte, bei der nicht länger das Territorium, sondern die geistlichen Bedürfnisse eines überregionalen Personenkreises bestimmend sind (daher der Name „Personalpfarrei“). Diese im Kirchenrecht vorgesehen Gemeindeform würde auch nach der absehbaren Bildung einer einzigen Großpfarrei für ganz Herzogenrath die geistliche Ausrichtung von St. Gertrud als überregionale Institution verankern und sie als Gemeinde mit dem im regionalen Vergleich stärksten, jüngsten und gegen den Trend wachsenden Zulauf erhalten. Auf der Homepage von St. Gertrud findet sich die Eingabe im Wortlaut. Der Bischof hat versprochen, sie persönlich zu prüfen.

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